E-Mobilität mit Weitblick fördern
Ladeinfrastruktur für E-Autos ist Pflicht
Bis 2030 soll ein neues Gesetz eine Million Ladepunkte schaffen und mindestens sieben Millionen Elektrofahrzeuge auf die Straße bringen. Mit dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität setzt die Bundesregierung die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie 2018/844 in nationales Recht um.
Bereit für die Elektromobilität?
Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG
Was beinhaltet das GEIG?
Für den Neubau von Gebäuden regelt das GEIG, bei Bauanträgen ab dem 10.März 2021 folgendes:
- Bei Wohngebäuden ab sechs Stellplätzen muss jeder Stellplatz mit einer vorbereiteten Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden (vgl. § 6 GEIG)*
- Bei Nichtwohngebäuden ab sieben Stellplätzen muss jeder dritte Stellplatz mit einer vorbereiteten Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden (vgl. § 7 GEIG)*
Nichtwohngebäude müssen zusätzlich mit einem betriebsbereiten Ladepunkt ausgestattet werden.
Durch diese Leitungsinfrastruktur wird gewährleistet, dass Ladepunkte jederzeit errichtet werden können, wenn dies erforderlich ist.